Wie geht es weiter im Bereich elektronische Beschaffung – Grünbuch der EU veröffentlicht

Bereits 2005 wurde das Thema elektronische Beschaffung in den Mittelpunkt der Politik im Beschaffungswesen der EU gerückt. Bis 2010 sollten so mindestens 50 % der öffentlichen Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte auf elektronischem Weg abgewickelt werden.

Die Bilanz zeigt jedoch, dass selbst die Mitgliedstaaten, die Vorreiter sind, weniger als 5 % des insgesamt verfügbaren Beschaffungsbudgets über elektronische Systeme vergeben. Dabei kann eProcurement zu einer wesentlichen Beschleunigung, zu mehr Effizienz, Vereinfachung und grenzüberschreitend zu einem besseren Zugang zu Aufträgen führen.

Die EU-Kommission hat deshalb in einem Zum Info-Korb hinzufügen aktuellen Grünbuch die wesentlichen Hindernisse und Risiken für eine europaweite Anwendung identifiziert. Neben dem Aufzeigen von Möglichkeiten für die schnellere und umfassende Einführung elektronischer Beschaffungssysteme werden optionale Maßnahmen für eine stärkere Unterstützung seitens der EU aufgezeigt:
          
- Stärkere Anreize für die Nutzung von e-Beschaffung bieten-          
- Vereinfachung der Einkaufsprozesse bei einem Wechsel zu e-Beschaffung          
- Abbau von Hemmnissen für Unternehmen für die Teilnahme an e-Beschaffungen in anderen Mitgliedstaaten   
- auf bewährte Verfahren zurückgreifen und darauf aufbauende Lösungen entwickeln


Experten und Unternehmen sind aufgerufen, bis zum 31.01.2010 ihre Meinungen zu den Vorschlägen der EU-Kommission abzugeben - Zum Info-Korb hinzufügen Zugang zur Konsultation


Was ist elektronische Beschaffung?
Bei der e-Beschaffung, elektronischen Beschaffung, eVergabe oder dem eProcurement geht es um öffentliche Beschaffungsprozesse, die von Regierungsstellen und dem öffentlichen Sektor für den Einkauf von Waren, Dienstleistungen und Bauaufträgen auf elektronischem Weg genutzt werden.

Die elektronische Beschaffung setzt sich auf EU-Ebene aufgrund von technischen und administrativen Hindernissen nur langsam durch.

Warum eine Handlungsoption auf EU-Ebene?

E-Beschaffungssysteme und –netze werden von nationalen oder regionalen Behörden aufgebaut, die sich auf regionale Gegebenheiten stützen. Es kommt zur Entwicklung von Insellösungen, die mangels Interoperabilität nicht oder nur eingeschränkt von Bietern aus anderen Regionen/Ländern genutzt werden können.

Die EU ist laut Vertrag dazu verpflichtet, die Grundsätze von Nicht-Diskriminierung, Wettbewerb und Transparenz sowie den Marktzugang für Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder ihrer europäischen Herkunft sicherzustellen.

 
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Zuletzt bearbeitet am 21.05.2012
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