Öffentliche Aufträge in der EU
Das öffentliche Auftragswesen ist für die Realisierung des europäischen Binnenmarktes von großer Bedeutung und wird deshalb durch EU-Richtlinien zur Koordinierung der Vergabe öffentlicher Aufträge geregelt. Die EU-Vergabekoordinierungsrichtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG gelten für Aufträge, deren Auftragswerte bestimmte Wertgrenzen (EU-Schwellenwerte, 4.845.000 Mio. Euro im Baubereich und 193.000 Euro bei Lieferungen und Dienstleistungen, Richtlinie 2004/17/EG im Sektorenbereich) überschreiten.
Kern des Europäischen Vergaberechts ist die Öffnung der nationalen Märkte für Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten, aus Mitgliedsstaaten des Vertrages über den einheitlichen Wirtschaftsraum (EWR) und, bei Aufträgen der Bundesregierung, für Anbieter aus den WTO-Mitgliedsstaaten. Dies soll erreicht werden durch das Verbot der Diskriminierung, die EU-weite Veröffentlichung im
Supplement zum EG-Amtsblatt, transparente Vergabeverfahren, die Durchsetzung über ein geregeltes Nachprüfungsverfahren.
Die Umsetzung dieser Richtlinien in deutsches Recht ist teilweise erfolgt durch das 4. GWB, durch Vergabeverordnung (VgV), durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) bzw. die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) und die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
Aktuelle Liste der öffentlichen Auftraggeber, die den EU-Vergabevorschriften unterliegen
Standardformulare für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen
Die deutschen Bundesländer haben zum Teil die Anwendung der Auftragsgrenzen, die ursprünglich für 2009 und 2010 im Rahmen des Konjunkturpakets II gegolten haben, bis Ende 2011 verlängert.
Übersicht (Auftragsberatungsstellen in Deutschland)
Dahingegen sind die zuständigen Bundesministerien zu den ursprünglichen Regelungen zurückgekehrt.
Hier weiter....
Neu!
Die EU-Kommission ruft aktuelle zu einer Konsultation zum Grünbuch "Modernisierung des Öffentlichen Auftragswesens" auf. Kommentare können bis 18.04.2011 abgegeben werden.
Mehr....
Weitere aktuelle Informationen finden Sie
hier
Das öffentliche Auftragswesen ist für die Realisierung des europäischen Binnenmarktes von großer Bedeutung und wird deshalb durch EU-Richtlinien zur Koordinierung der Vergabe öffentlicher Aufträge geregelt. Die EU-Vergabekoordinierungsrichtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG gelten für Aufträge, deren Auftragswerte bestimmte Wertgrenzen (EU-Schwellenwerte, 4.845.000 Mio. Euro im Baubereich und 193.000 Euro bei Lieferungen und Dienstleistungen, Richtlinie 2004/17/EG im Sektorenbereich) überschreiten.
Kern des Europäischen Vergaberechts ist die Öffnung der nationalen Märkte für Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten, aus Mitgliedsstaaten des Vertrages über den einheitlichen Wirtschaftsraum (EWR) und, bei Aufträgen der Bundesregierung, für Anbieter aus den WTO-Mitgliedsstaaten. Dies soll erreicht werden durch das Verbot der Diskriminierung, die EU-weite Veröffentlichung im
Supplement zum EG-Amtsblatt, transparente Vergabeverfahren, die Durchsetzung über ein geregeltes Nachprüfungsverfahren. Die Umsetzung dieser Richtlinien in deutsches Recht ist teilweise erfolgt durch das 4. GWB, durch Vergabeverordnung (VgV), durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) bzw. die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) und die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
Aktuelle Liste der öffentlichen Auftraggeber, die den EU-Vergabevorschriften unterliegen
Standardformulare für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen Die deutschen Bundesländer haben zum Teil die Anwendung der Auftragsgrenzen, die ursprünglich für 2009 und 2010 im Rahmen des Konjunkturpakets II gegolten haben, bis Ende 2011 verlängert.
Übersicht (Auftragsberatungsstellen in Deutschland) Dahingegen sind die zuständigen Bundesministerien zu den ursprünglichen Regelungen zurückgekehrt.
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Die EU-Kommission ruft aktuelle zu einer Konsultation zum Grünbuch "Modernisierung des Öffentlichen Auftragswesens" auf. Kommentare können bis 18.04.2011 abgegeben werden.
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