Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt
Der Dienstleistungssektor gehört zu den wachstumstärksten in der EU. Er erstreckt sich auf alle Bereiche und stellt vom Umfang her ca. 2/3 der Wirtschaftskraft der EU-Länder dar. Allerdings spielen Dienstleistungen beim Export - im Gegensatz zum Export von Produkten - eine untergeordnete Rolle.
Während vor allem im Warenverkehr bereits seit einigen Jahren Freizügigkeit im Binnenmarkt existiert, ist gerade der Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs stark von 27 unterschiedlichen Rechtsystemen betroffen. Die wirtschaftlichen Potentiale und Marktchancen können so von den europäischen Dienstleistungsunternehmen nicht in vollem Umfang genutzt werden. Vor allem mittlere und kleine Dienstleister sind besonders stark von dem hohen Verwaltungsaufwand und den rechtlichen Voraussetzung betroffen, die bei der Erbringung von Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten zu beachten sind.
Bestandsaufnahme, Konsultationen mit den EU-Ländern, Institutionen und Interessenvertretern haben schließlich 2004 zu einem konkreten Richtlinienvorschlag der EU-Kommission geführt. Diese Richtlinie wurde 2006 verabschiedet und muss bis 28.12.2009 in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Nähere Informationen zur Dienstleistungsrichtlinie
Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
Der Dienstleistungssektor gehört zu den wachstumstärksten in der EU. Er erstreckt sich auf alle Bereiche und stellt vom Umfang her ca. 2/3 der Wirtschaftskraft der EU-Länder dar. Allerdings spielen Dienstleistungen beim Export - im Gegensatz zum Export von Produkten - eine untergeordnete Rolle.
Während vor allem im Warenverkehr bereits seit einigen Jahren Freizügigkeit im Binnenmarkt existiert, ist gerade der Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs stark von 27 unterschiedlichen Rechtsystemen betroffen. Die wirtschaftlichen Potentiale und Marktchancen können so von den europäischen Dienstleistungsunternehmen nicht in vollem Umfang genutzt werden. Vor allem mittlere und kleine Dienstleister sind besonders stark von dem hohen Verwaltungsaufwand und den rechtlichen Voraussetzung betroffen, die bei der Erbringung von Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten zu beachten sind.
Bestandsaufnahme, Konsultationen mit den EU-Ländern, Institutionen und Interessenvertretern haben schließlich 2004 zu einem konkreten Richtlinienvorschlag der EU-Kommission geführt. Diese Richtlinie wurde 2006 verabschiedet und muss bis 28.12.2009 in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Nähere Informationen zur Dienstleistungsrichtlinie
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