CE-Kennzeichnung
Das CE-Kennzeichen stellt sicher, dass ein Produkt den aktuellen EU-Vorschriften entspricht und dass es damit in der gesamten EU vermarktet und verkauft werden kann. Die Hersteller, die für die Anbringung des CE-Kennzeichens auf ihren Waren verantwortlich sind, erklären damit, dass sie die gesetzlichen Vorschriften für Gesundheits- und Umweltschutz sowie für die Produktsicherheit beachtet haben.
Die Waren werden vor der Markteinführung getestet, um so sicherzustellen, dass sie den geltenden Anforderungen entsprechen. Damit erhalten sie Zugang zu allen Märkten der EU-Mitgliedstaaten ohne dass die Konformität in jedem der EU-Länder separat nachgewiesen werden muss. Vorgeschrieben ist die Kennzeichnung für 23 Produktgruppen wie z. B. Spielzeug, Elektroartikel, Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen und Aufzüge.
Werden die Waren in der EU produziert, muss der Hersteller eine Konformitätsprüfung durchführen und die entsprechende Erklärung dazu abgeben, die technische Unterlagen erstellen und das CE-Kennzeichen sichtbar auf dem entsprechenden Produkt anbringen. Die Händler sind dazu verpflichtet, dies zu überprüfen.
Bei Einführung aus einem Drittland ist der Importeur dafür zuständig, dass die entsprechenden Auflagen erfüllt und eine Dokumentation auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann.
Zuständig für die Marktüberwachung sind die nationalen Behörden in den Mitgliedsländern. Sie können je nach Schwere des Verstoßes entweder Produkte den Marktzugang verwehren oder den Hersteller auffordern, die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Verstöße und gefährliche Güter werden im
RAPEX-System erfasst, einem Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Konsumgüter (mit Ausnahme von Nahrungs- und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten).
CE-Richtlinien und deren Umsetzung in Deutschland
CE-Richtlinien und deren Umsetzung in Polen
Informationen der Generaldirektion Unternehmen und Industrie zum CE-Kennzeichen
Flyer zum CE-Kennzeichen
Das CE-Kennzeichen stellt sicher, dass ein Produkt den aktuellen EU-Vorschriften entspricht und dass es damit in der gesamten EU vermarktet und verkauft werden kann. Die Hersteller, die für die Anbringung des CE-Kennzeichens auf ihren Waren verantwortlich sind, erklären damit, dass sie die gesetzlichen Vorschriften für Gesundheits- und Umweltschutz sowie für die Produktsicherheit beachtet haben.
Die Waren werden vor der Markteinführung getestet, um so sicherzustellen, dass sie den geltenden Anforderungen entsprechen. Damit erhalten sie Zugang zu allen Märkten der EU-Mitgliedstaaten ohne dass die Konformität in jedem der EU-Länder separat nachgewiesen werden muss. Vorgeschrieben ist die Kennzeichnung für 23 Produktgruppen wie z. B. Spielzeug, Elektroartikel, Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen und Aufzüge.
Werden die Waren in der EU produziert, muss der Hersteller eine Konformitätsprüfung durchführen und die entsprechende Erklärung dazu abgeben, die technische Unterlagen erstellen und das CE-Kennzeichen sichtbar auf dem entsprechenden Produkt anbringen. Die Händler sind dazu verpflichtet, dies zu überprüfen.
Bei Einführung aus einem Drittland ist der Importeur dafür zuständig, dass die entsprechenden Auflagen erfüllt und eine Dokumentation auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann.
Zuständig für die Marktüberwachung sind die nationalen Behörden in den Mitgliedsländern. Sie können je nach Schwere des Verstoßes entweder Produkte den Marktzugang verwehren oder den Hersteller auffordern, die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Verstöße und gefährliche Güter werden im
RAPEX-System erfasst, einem Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Konsumgüter (mit Ausnahme von Nahrungs- und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten).
CE-Richtlinien und deren Umsetzung in Deutschland
CE-Richtlinien und deren Umsetzung in Polen
Informationen der Generaldirektion Unternehmen und Industrie zum CE-Kennzeichen
Flyer zum CE-Kennzeichen







