Umsetzung der 4. Grundfreiheit im Binnenmarkt

Die aktuelle Dienstleistungsrichtlinie geht auf einen Vorschlage von EU-Kommissar Bolkestein aus dem Jahr 2004 zurück und sollte die letzten Hemmnisse für Unternehmen im wachsenden Dienstleistungssektor sowohl bei Niederlassung als auch bei zeitweiliger Ausübung der Tätigkeit in einem anderen EU-Staat beseitigen.

Nach monatelangen Diskussion im Rat und Parlament sowie nach einer Vielzahl von Änderungsvorschlägen wurde die Richtlinie im Dezember 2006 angenommen und ist bis 28.12.2009 in allen EU-Mitgliedsländern umgesetzt worden.

Wesentliche Bestandteile der Dienstleistungsrichtlinie sind:
a) Vereinfachung der Verfahren und Formalitäten im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten
b) Zum Info-Korb hinzufügen Einrichtung sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner, über die auf Wunsch des Dienstleisters alle Verwaltungsvorgänge abgewickelt werden können (auch aus der Ferne und elektronisch)
c) Informationen für Verbraucher und Dienstleister
d) Verwaltungszusammenarbeit mit andern EU-Ländern

Die EU-Kommission erwartet von der Vereinfachung der Regularien bei Dienstleistungstätigkeiten eine Stimulierung von Unternehmensgründungen und mittelfristig auch die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor.

Zum Info-Korb hinzufügen Richtlinie 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Zum Info-Korb hinzufügen Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
Zum Info-Korb hinzufügen Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland
Zum Info-Korb hinzufügen Einheitliche Ansprechpartner in Berlin und Brandenburg

 
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Zuletzt bearbeitet am 21.05.2012
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