Die Richtlinie
2005/32 kennzeichnet im EU-Binnenmarkt die Anforderungen für den Energieverbrauch von Produkten und legt die entsprechende Kennzeichnung feste. Sie gilt für alle Waren, die
- ein Marktvolumen von mehr als 200.000 Stück pro Jahr haben
- erhebliche Umweltauswirkungen mit sich bringen
- ein hohes Potenzial für eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit haben.
Je nach Art des Produkts zeigt das Label nicht nur den Energie-, sondern auch den Wasserverbrauch, den Geräuschpegel oder die Heizleistung an. Die Angaben der entsprechenden Werte müssen die Hersteller auf den Produkten angeben
Die Energieklassen werden durch sieben Farben (dunkelgrün bis rot) und entsprechende Buchstaben („A“ bis „G“) dargestellt
Neu:
Richtlinie 2010/30:
Künftig gilt die Energiekennzeichnungspflicht auch für energiebezogene Produkte (einschließlich Bauprodukte), die einen erheblichen direkten oder indirekten Einfluss auf Energieeinsparungen haben wie z. B. Fensterverglasungen, Rahmen oder Außentüren.
Ab Ende 2020 müssen alle neu errichteten Gebäude der neuen
Richtlinie 2010/31 für die Energieeffizienz von Gebäuden entsprechen und damit hohe Energiesparvorgaben erfüllen. Da Gebäude ca. 40 % des Gesamtenergieverbrauchs in der EU erzeugen, kann durch Verbesserungen auf diesem Sektor ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der EU erzielt werden.
Die Richtlinie gilt auch für bestehende sowie ab 2018 für öffentliche Gebäude. Größere Renovierungen müssen – sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist – gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern. Vorgesehen ist so z. B. die Installation sogenannter „intelligenter“ Zähler für den Energieverbrauch
Zur Finanzierung der Maßnahmen können z. T. EU-Förderinstrumente in Anspruch genommen werden:
-
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Aktionslinien der Europäischen Investitionsbank (EIB
-
Intelligente Energie für Europa (IEE)
-
Unterstützungsprogramm für die IKT-Politik der EU (ICT-PSP)
-
Siebtes Forschungsrahmenprogrmam (FP7)
Weitere Informationen finden Sie in unserem
Factsheet
2005/32 kennzeichnet im EU-Binnenmarkt die Anforderungen für den Energieverbrauch von Produkten und legt die entsprechende Kennzeichnung feste. Sie gilt für alle Waren, die- ein Marktvolumen von mehr als 200.000 Stück pro Jahr haben
- erhebliche Umweltauswirkungen mit sich bringen
- ein hohes Potenzial für eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit haben.
Je nach Art des Produkts zeigt das Label nicht nur den Energie-, sondern auch den Wasserverbrauch, den Geräuschpegel oder die Heizleistung an. Die Angaben der entsprechenden Werte müssen die Hersteller auf den Produkten angeben
Die Energieklassen werden durch sieben Farben (dunkelgrün bis rot) und entsprechende Buchstaben („A“ bis „G“) dargestellt
Neu:
Richtlinie 2010/30: Künftig gilt die Energiekennzeichnungspflicht auch für energiebezogene Produkte (einschließlich Bauprodukte), die einen erheblichen direkten oder indirekten Einfluss auf Energieeinsparungen haben wie z. B. Fensterverglasungen, Rahmen oder Außentüren.
Ab Ende 2020 müssen alle neu errichteten Gebäude der neuen
Richtlinie 2010/31 für die Energieeffizienz von Gebäuden entsprechen und damit hohe Energiesparvorgaben erfüllen. Da Gebäude ca. 40 % des Gesamtenergieverbrauchs in der EU erzeugen, kann durch Verbesserungen auf diesem Sektor ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der EU erzielt werden. Die Richtlinie gilt auch für bestehende sowie ab 2018 für öffentliche Gebäude. Größere Renovierungen müssen – sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist – gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern. Vorgesehen ist so z. B. die Installation sogenannter „intelligenter“ Zähler für den Energieverbrauch
Zur Finanzierung der Maßnahmen können z. T. EU-Förderinstrumente in Anspruch genommen werden:
-
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Aktionslinien der Europäischen Investitionsbank (EIB
-
Intelligente Energie für Europa (IEE) -
Unterstützungsprogramm für die IKT-Politik der EU (ICT-PSP) -
Siebtes Forschungsrahmenprogrmam (FP7) Weitere Informationen finden Sie in unserem
Factsheet 






