Mitarbeiterentsendung
Unternehmen können für die Erbringung von Dienstleistungen in anderen EU-Ländern eigene MitarbeiterInnen zur Ausführung des Auftrags entsenden. Die EU hat zum Schutz dieser entsandten Mitarbeiter die Mindest-Arbeitsbedingungen geregelt, um z. B. Sozial- und Lohndumping zu verhindern. Grundsätzlich sind alle Regeln, die für den heimischen Arbeitsmarkt gelten, auch auf entsandte MitarbeiterInnen aus anderen EU-Ländern anzuwenden.
Besondere Regelungen gelten in einigen Ländern seit der letzten EU-Erweiterung in den Jahren 2004 und 2006. Auf Antrag einiger Länder der EU-15 wurde ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Zugang von ArbeitnehmerInnen aus den neuen Beitrittsländern auf den heimischen Markt zu regulieren.
Die Zugangsbeschränkungen sollten zunächst für 3 Jahre mit der Option der Verlängerung um 2 bzw. noch einmal um 2 Jahre gelten. Spätestens im Jahr 2011 enden die Übergangsregeln und ArbeitnehmerInnen aus den Neuen Mitgliedstaaten können ungehindert in anderen Ländern als abhängig Beschäftigte Arbeiten. Im Gegenzug können diese ebenfalls Zugangsbeschränkungen für ArbeiternehmerInnen der EU-15 erlassen.
Einreise und Aufenthalt von Arbeitnehmern aus Drittstaaten
Im Sommer 2010 legte die EU-Kommission zwei Richtlinienvorschläge vor, die die
konzerninterne Entsendung von Fachkräften aus Drittstaaten bzw. die
Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitern aus Drittstaaten betreffen.
Neben der Blue-Card-Richtlinie (Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte) sowie dem bereits 2007 vorgelegten Entwurf für ein einheitliches Antragsverfahren für kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sowie Rechte von Migranten sind diese zwei Vorschläge Teil des "Pakets zum Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung" der EU-Kommission aus dem Jahr 2005.
Merkblatt der IHK Berlin zur Entsendung von Mitarbeitern
Freier Dienstleistungsverkehr in Fragen und Antworten
Mitarbeiter-Entsendung (Merkblatt des Enterprise Europe Network)
Erbringung von Dienstleistungen durch Selbständige (Merkblatt des Enterprise Europe Network)
Weiterführende Websites:
Handbuch des Bundesministeriums der Finanzen „Vorschriften für die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Bereich der EU-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
Informationen der EU-Mitgliedsländer über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Entsendung
Übergangsregeln für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer (Bundesagentur für Arbeit)
Unternehmen können für die Erbringung von Dienstleistungen in anderen EU-Ländern eigene MitarbeiterInnen zur Ausführung des Auftrags entsenden. Die EU hat zum Schutz dieser entsandten Mitarbeiter die Mindest-Arbeitsbedingungen geregelt, um z. B. Sozial- und Lohndumping zu verhindern. Grundsätzlich sind alle Regeln, die für den heimischen Arbeitsmarkt gelten, auch auf entsandte MitarbeiterInnen aus anderen EU-Ländern anzuwenden.
Besondere Regelungen gelten in einigen Ländern seit der letzten EU-Erweiterung in den Jahren 2004 und 2006. Auf Antrag einiger Länder der EU-15 wurde ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Zugang von ArbeitnehmerInnen aus den neuen Beitrittsländern auf den heimischen Markt zu regulieren.
Die Zugangsbeschränkungen sollten zunächst für 3 Jahre mit der Option der Verlängerung um 2 bzw. noch einmal um 2 Jahre gelten. Spätestens im Jahr 2011 enden die Übergangsregeln und ArbeitnehmerInnen aus den Neuen Mitgliedstaaten können ungehindert in anderen Ländern als abhängig Beschäftigte Arbeiten. Im Gegenzug können diese ebenfalls Zugangsbeschränkungen für ArbeiternehmerInnen der EU-15 erlassen.
Einreise und Aufenthalt von Arbeitnehmern aus Drittstaaten
Im Sommer 2010 legte die EU-Kommission zwei Richtlinienvorschläge vor, die die
konzerninterne Entsendung von Fachkräften aus Drittstaaten bzw. die
Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitern aus Drittstaaten betreffen. Neben der Blue-Card-Richtlinie (Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte) sowie dem bereits 2007 vorgelegten Entwurf für ein einheitliches Antragsverfahren für kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sowie Rechte von Migranten sind diese zwei Vorschläge Teil des "Pakets zum Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung" der EU-Kommission aus dem Jahr 2005.
Merkblatt der IHK Berlin zur Entsendung von Mitarbeitern Freier Dienstleistungsverkehr in Fragen und Antworten
Mitarbeiter-Entsendung (Merkblatt des Enterprise Europe Network)
Erbringung von Dienstleistungen durch Selbständige (Merkblatt des Enterprise Europe Network)
Weiterführende Websites:
Handbuch des Bundesministeriums der Finanzen „Vorschriften für die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Bereich der EU-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
Informationen der EU-Mitgliedsländer über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Entsendung
Übergangsregeln für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer (Bundesagentur für Arbeit)







