Rechtsetzung für KMU

Das Gemeinschaftsrecht in der EU bildet die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen. Die Quellen des Gemeinschaftsrecht sind das sogenannte Primärrecht, welches in den Europäischen Verträgen definiert wird, sowie das Sekundärrecht, welches bestimmte Rechtsverhalte in Richtlinien und Verordnungen definiert.

Europäische Verordnungen sind allgemeinverbindliche Rechtsdokumente, die vom Europäischen Rat und/oder von der EU-Kommission angenommen werden und unmittelbar gelten.

Europäische Richtlinien dienen zur Angleichung des Europäischen Rechts, zur Gewährleistung der Freiheiten im Binnenmarkt. Sie sind an die Mitgliedstaaten gerichtet, d. h. die EU-Ländern sind an das Ziel einer Richtlinie gebunden, haben jedoch Freiräume bei der Wahl der Mittel und Formen. Bis zu einer Frist, die im Richtlinientext angegeben ist, sind diese in nationales Recht umzusetzen.

Die EU-Kommission überprüft in regelmäßigen Abständen den Stand der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten. Bei verzögerter, nicht-sachgemäßer oder fehlender Implementierung im Nationalen Recht hat Brüssel das Recht, die Länder mit Sanktionen zu belegen.

Die Zum Info-Korb hinzufügen Datenbank EUR-Lex bieten einfachen, schnellen und kostenfreien Zugang zu allen Rechtstexten der EU, zu vorbereitenden Arbeiten, internationalen Abkommen und Verträgen. Soweit die Informationen vorliegen, sind auch nationale Umsetzungsmaßnahmen zu recherchieren.

Ein Zum Info-Korb hinzufügen Leitfaden des Amtes für Veröffentlichungen der EU gibt einen Überblick über den Zugang zur Nationalen Gesetzgebung in der EU.

Jeweils neue bzw. geänderte Richtlinien und Verordnungen finden Sie Zum Info-Korb hinzufügen hier

 
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Zuletzt bearbeitet am 21.05.2012
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