Unternehmen kennen das Problem: An wen muss ich mich wenden, um die notwendigen Genehmigungen zu erhalten? Diese Frage stellt sich für inländische Unternehmen und für Investoren aus dem Ausland oft gleichermaßen. Mit den Einheitlichen Ansprechpartnern stehen den Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa Kontaktstellen zur Verfügung, über die sie - auf Wunsch – alle einschlägigen, von der Dienstleistungsrichtlinie erfassten Formalitäten sowie Informationsanliegen aus einer Hand abwickeln können.

Dienstleistungsanbieter profitieren außerdem von der Abschaffung unverhältnismäßiger bzw. ungerechtfertigter Anforderungen. In Deutschland haben Bund, Länder, Kommunen und Kammern das gesamte dienstleistungsbezogene Recht systematisch auf Vereinbarkeit mit der Richtlinie geprüft und diskriminierende oder unverhältnismäßige Regelungen abgeschafft.

Auch im Ausland wird es für deutsche Unternehmen einfacher. So entfällt die in einigen Staaten bisher geltende Pflicht, eine zusätzliche Niederlassung zu unterhalten oder einen nationalen Repräsentanten zu beschäftigen. Auch Anforderungen, Unternehmen in einer bestimmten Rechtsform zu führen, werden künftig regelmäßig unzulässig sein.
Für weitere Vereinfachung sorgen feste Verfahrensfristen sowie die erleichterte Anerkennung ausländischer Dokumente.
Der Austausch der Behörden über ein elektronisches Informations- und Kommunikationssystem (IMI) zielt darauf ab, doppelte Anforderungen zu vermeiden und so den Verwaltungsaufwand für Unternehmen deutlich zu verringern. Die Zusammenarbeit der Behörden hilft zudem dabei, frühzeitig gegen unzuverlässige Unternehmen vorzugehen.
 

Zum Info-Korb hinzufügen Zentrale Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft zum Thema Dienstleistungsrichtlinie

 
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Zuletzt bearbeitet am 21.05.2012
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