FP7 Teilnahmeregeln

Grundsätzlich teilnahmeberechtigt am Forschungsrahmenprogramm sind:

  • jede Rechtsperson - d.h. kleine und mittlere Unternehmen, Industriepartner, private und öffentliche Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen, öffentliche Einrichtungen bis hin zur  Privatperson
  • Institute der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der EU
  • "internationale Organisationen von europäischen Interesse "(sofern sich die Mehrheit ihrer Mitglieder aus Mitgliedstaaten oder Assoziierten Staaten zusammensetzen und ihr Hauptziel die Förderung wissenschaftlicher und technologischer Zusammenarbeit in Europa ist)

Die teilnahmeberechtigten Länder sind:


 
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Zuletzt bearbeitet am 21.05.2012
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