FP7 Teilnahmeregeln
Grundsätzlich teilnahmeberechtigt am Forschungsrahmenprogramm sind:
Die teilnahmeberechtigten Länder sind:
Grundsätzlich teilnahmeberechtigt am Forschungsrahmenprogramm sind:
- jede Rechtsperson - d.h. kleine und mittlere Unternehmen, Industriepartner, private und öffentliche Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen, öffentliche Einrichtungen bis hin zur Privatperson
- Institute der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der EU
- "internationale Organisationen von europäischen Interesse "(sofern sich die Mehrheit ihrer Mitglieder aus Mitgliedstaaten oder Assoziierten Staaten zusammensetzen und ihr Hauptziel die Förderung wissenschaftlicher und technologischer Zusammenarbeit in Europa ist)
Die teilnahmeberechtigten Länder sind:
- die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU 27)
- die EU-Beitrittskandidatenstaaten
- im Forschungsrahmenprogramm Assoziierte Staaten (Liste:
ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/third_country_agreements_en.pdf) - INCO-Zielländer (International Cooperation Partner Countries, ICPC): (Liste:
ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/icpc-list.pdf)







