FP7 Förderformen
Im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm werden folgende Maßnahmen gefördert:
Die Förderung im FP7 basiert auf dem Prinzip der Ko-finanzierung. Der maximale Fördersatz hängt von der Förderform, der Rechtform des Teilnehmers und der Art der Aktivitäten ab.
Im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Verbundprojekte
- Exzellenznetze
- Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
- Individuelle Projekte
- Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung
- Forschung zu Gunsten spezieller Gruppen (insbesondere KMU)
Die Förderung im FP7 basiert auf dem Prinzip der Ko-finanzierung. Der maximale Fördersatz hängt von der Förderform, der Rechtform des Teilnehmers und der Art der Aktivitäten ab.
- 50%-Fördersatz - allgemeiner Fördersatz für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie für Demonstrationsmaßnahmen
- bis zu 75% der förderfähigen Projektkosten erhalten KMU, Hochschulen, nicht-kommerziell tätige Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige öffentliche Organisationen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten rückerstattet
- bis zu 100% werden für Managementaufwendungen sowie die Durchführung von Trainingsmaßnahmen rückerstattet
- 100%-Fördersatz - dieser Fördersatz gilt ebenfalls für Maßnahmen im Rahmen der Pionierforschung im speziefischen Programm "IDEEN"







