Marktzugangsregister - „Complaint Register“
Das sog. „Complaint Register“ steht jedem Nutzer mit Sitz in der Gemeinschaft offen. In eine Maske muss die betreffende Diskriminierung durch ein Drittland außerhalb der EU im Bereich Zoll bzw. nichttarifäre Handelshemmnisse eingetragen werden. Die Generaldirektion Handel prüft diese Eintragung, nimmt ggf. Rücksprache mit dem Beschwerdeführer und veröffentlicht dann in einem zweiten Schritt (anonym) den Fall in der Datenbank. In geeigneten Fällen wird die GD Handel sich für die Beseitigung WTO-widriger Praktiken einsetzen z.B. durch die Einsetzung eines Fachgremiums am Ort (sog. market access team) oder über andere Bemühungen bis hin zu Schritten auf der politischen Ebene.
Beschwerden können in den gängigen europäischen Sprachen eingetragen werden, auch wenn die Datenbank selbst englisch konzipiert ist (Homepage:
http://madb.europa.eu; bitte auf „Complaint Register“ klicken).
Das sog. „Complaint Register“ steht jedem Nutzer mit Sitz in der Gemeinschaft offen. In eine Maske muss die betreffende Diskriminierung durch ein Drittland außerhalb der EU im Bereich Zoll bzw. nichttarifäre Handelshemmnisse eingetragen werden. Die Generaldirektion Handel prüft diese Eintragung, nimmt ggf. Rücksprache mit dem Beschwerdeführer und veröffentlicht dann in einem zweiten Schritt (anonym) den Fall in der Datenbank. In geeigneten Fällen wird die GD Handel sich für die Beseitigung WTO-widriger Praktiken einsetzen z.B. durch die Einsetzung eines Fachgremiums am Ort (sog. market access team) oder über andere Bemühungen bis hin zu Schritten auf der politischen Ebene.
Beschwerden können in den gängigen europäischen Sprachen eingetragen werden, auch wenn die Datenbank selbst englisch konzipiert ist (Homepage:
http://madb.europa.eu; bitte auf „Complaint Register“ klicken).







