Arbeitnehmermobilität

Flexiblere Arbeitsmärkte, Liberalisierungen durch die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erfordern ein hohes Maß an Mobilität von Unternehmen und ArbeitnehmerInnen. Die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen ist die Voraussetzung für Bürger, in anderen EU-Ländern zu arbeiten oder ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Für einige Berufe gilt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, welches in entsprechenden EU-Bestimmungen reguliert ist. Unterschieden wird dabei zwischen Spezifischen Berufen des Gesundheitssektors und dem allgemeinen System für Berufe mit Qualifikationen.

Die EU-Kommission bemüht sich weiterhin, den Bereich der Anerkennung von Qualifikationen zu modernisieren um den Anforderungen des 21. Jahrhunderts, der Migration der ArbeitnehmerInnen und der zunehmenden Verflechtung der europäischen Wirtschaften gerecht zu werden. Im Oktober 2007 wurde deshalb eine neue Richtlinie Zum Info-Korb hinzufügen 2005/36 erlassen, die 15 Einzelvorschriften zusammenfasst.

Da mehrere Mitgliedstaaten neue oder geänderte Bezeichnungen der bereits erfassten Ausbildungsnachweise an die EU-Kommission gemeldet haben, veröffentlicht die Kommission auf der Grundlage von Artikel 21 Absatz 7 der Richtlinie 2005/36 am 17.12.2008 eine Zum Info-Korb hinzufügen Mitteilung.

Zum Info-Korb hinzufügen Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen

Zum Info-Korb hinzufügen Generaldirektion Allgemeine und Berufliche Bildung

Zum Info-Korb hinzufügen Anerkennung von Qualifikationen - Europäische Gesetzgebung

Zum Info-Korb hinzufügen Fit for Europe - Informationen zum Thema Bildung, Studium und Beschäftigung in Europa

 
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Zuletzt bearbeitet am 21.05.2012
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