Die europäische Chemikalienverordnung REACH legt die Verpflichtungen für Einstufung, Kennzeichnungn und Verpackung der Hersteller und Importeure für chemische Stoffe im EU-Binnenmarkt fest.
Im Juni 2010 wurden acht weitere Stoffe auf die REACH-Kandidatenliste gesetzt, für die ab sofort die Bestimmungen der Richtlinie einzuhalten sind.
Die
Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ermöglicht die Recherche nach den Vorschriften jetzt auch mit Hilfe des REACH-Navigators in deutscher Sprache.
Des Weiteren wurden auf der ECHA-Website weitere Merkblätter hinterlegt.
Die geltende REACH-Verordnung
1907/2006 sieht innerhalb von 12 Jahren nach Inkrafttreten eine Überprüfung der praktischen Umsetzung vor, um ggf. eine Änderung der Verordnung vorzunehmen. Die
Umfrage, die von der Agentur Milieu Ltd. In englischer Sprache durchgeführt wird, läuft bis 01.12.2010.
Verordnung 761/2009 zur Festlegung von Prüfmethoden zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Im Juni 2010 wurden acht weitere Stoffe auf die REACH-Kandidatenliste gesetzt, für die ab sofort die Bestimmungen der Richtlinie einzuhalten sind.
Die
Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ermöglicht die Recherche nach den Vorschriften jetzt auch mit Hilfe des REACH-Navigators in deutscher Sprache. Des Weiteren wurden auf der ECHA-Website weitere Merkblätter hinterlegt.
Die geltende REACH-Verordnung
1907/2006 sieht innerhalb von 12 Jahren nach Inkrafttreten eine Überprüfung der praktischen Umsetzung vor, um ggf. eine Änderung der Verordnung vorzunehmen. Die
Umfrage, die von der Agentur Milieu Ltd. In englischer Sprache durchgeführt wird, läuft bis 01.12.2010.
Verordnung 761/2009 zur Festlegung von Prüfmethoden zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)







