Die europäische Chemikalienverordnung REACH legt die Verpflichtungen für Einstufung, Kennzeichnungn und Verpackung der Hersteller und Importeure für chemische Stoffe im EU-Binnenmarkt fest.

Im Juni 2010 wurden acht weitere Stoffe auf die REACH-Kandidatenliste gesetzt, für die ab sofort die Bestimmungen der Richtlinie einzuhalten sind.

Die Zum Info-Korb hinzufügen Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ermöglicht die Recherche nach den Vorschriften jetzt auch mit Hilfe des REACH-Navigators in deutscher Sprache.

Des Weiteren wurden auf der ECHA-Website weitere Merkblätter hinterlegt.

Die geltende REACH-Verordnung Zum Info-Korb hinzufügen 1907/2006 sieht innerhalb von 12 Jahren nach Inkrafttreten eine Überprüfung der praktischen Umsetzung vor, um ggf. eine Änderung der Verordnung vorzunehmen. Die Zum Info-Korb hinzufügen Umfrage, die von der Agentur Milieu Ltd. In englischer Sprache durchgeführt wird, läuft bis 01.12.2010.


Zum Info-Korb hinzufügen Verordnung 761/2009 zur Festlegung von Prüfmethoden zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

 
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Zuletzt bearbeitet am 21.05.2012
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