Marco Polo II (2007 - 2013)
Das EU-Programm Marco Polo II (2007-2013) fördert die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf umweltfreundliche Verkehrsträger, wie zum Beispiel Schienen-, Binnenschiff- oder Kurzstreckenseeverkehr. Ein weiteres Ziel ist die Vermeidung von Straßengüterverkehr als solchem, ohne Verlagerungswirkungen zu erzielen.
Bezuschusst werden Projekte, die nennenswerte Verkehrsverlagerungs- oder Vermeidungseffekte zum Ziel haben, oder geeignet sind, indirekte Wirkungen in dieser Hinsicht zu erzeugen.
Bezuschusst werden Projekte, die nennenswerte Verkehrsverlagerungs- oder Vermeidungseffekte zum Ziel haben, oder geeignet sind, indirekte Wirkungen in dieser Hinsicht zu erzeugen.
Förderfähige Aktionstypen:
- Aktionen zur Verkehrsverlagerung von der Straße auf die genannten Alternativen. Diese Aktionen sehen Starthilfen für neue Verkehrsdienste, aber auch die Unterstützung bestehender Dienste vor. Zuschuss bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, max. 1 Euro je 500 Tonnenkilometer verlagerter Güterverkehrsleistung, Mindestförderbetrag 500.000 Euro
Projektdauer: max. 3 Jahre - Katalytische Aktionen zur Verringerung der Überlastung im Straßengüterverkehr, z.B. Hochgeschwindigkeitsseewege, Hochgeschwindigkeits-Frachtzüge auf internationalen Strecken, Verkehrs- und Logistikinformationssysteme.
Zuschuss bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, Mindestförderbetrag 2 Mio. Euro
Projektdauer: max. 5 Jahre - Seewege-Aktionen für die Verlagerung von Langstrecken-Straßentransporte auf kurze Seewege oder andere Typen von Transporte (z.B. Kombination Eisenbahn-Binnenschiff-Seeschiff).
Zuschuss bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, Mindestförderbetrag 2,5 Mio. Euro
Projektdauer: max. 5 Jahre - Aktionen zur Verkehrsvermeidung für die Einführung intelligenter Logistiksysteme, die Straßenverkehr und Emissionen vermeiden sollen.
Zuschuss bis zu 35% % der förderfähigen Ausgaben, max. 1 Euro je 500 Tonnenkilometer verlagerter Güterverkehrsleistung).
Projektdauer: max. 5 Jahre - Gemeinsame Lernaktionen für fortgeschrittene Methoden und Verfahren in der Güterlogistik (z.B. Zusammenarbeit zwischen Bahn und Binnenschifffahrt oder verbesserte Verfahren in See- und Binnenhäfen).
Zuschuss bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, Mindestförderbetrag 250.000 Euro.
Projektdauer: max. 2 Jahre.
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
- technische, strukturelle, organisatorische oder andere Maßnahmen zur Erhöhung der Auslastung im Straßengüterverkehr
- internationale Kooperation (einschließlich gemeinsamen Aus- und Fortbildung von Personal) und gemeinsame Nutzung von Know-how auf dem Gebiet intermodaler Transport- und Logistikketten
- Maßnahmen zur Prozessoptimierung oder zur Reduzierung des Transportvolumens
- innovative, intermodale Verkehrsdienste
- Förderung qualitativ hochwertiger Verkehrsdienste im Kurzstreckenseeverkehr, hier insbesondere auf den sog. Meeresautobahnen (Förderung auch im Rahmen der Transeuropäischen Netze), und deren Hinterlandanbindungen bei nachrangiger Bedeutung der Infrastrukturförderung
- Transportalternativen (Dienste und Infrastruktur) zum Straßengüterverkehr, insbesondere Maßnahmen zur Überwindung wesentlicher Marktbarrieren (Katalytische Aktionen)
Antrags- und Teilnahmeberechtigte:
Gefördert werden Aktionen, die von jeweils mindestens zwei Unternehmen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem der EU benachbarten Drittland durchgeführt werden.
Weitere Informationen:








