Die EU-Vergaberechtsrichtlinien definieren zwar die zwingend vorgeschriebenen Ausschlussgründe in einem Vergabeverfahren, die Art der Nachweise (Bescheinigungen, eidesstattliche Erklärungen usw.) werden jedoch von den jeweiligen Behörden der Mitgliedsstaaten festgelegt.

Per Fragebogen haben die EU-Kommissionsstellen bei den einzelnen Ländern abgefragt, in welcher Form die Eignung der Bieter überprüft wird. Zum Info-Korb hinzufügen Das Ergebnis steht im Internet zur Verfügung. Bewerber können sich informieren, welche Nachweise in welchem Land verlangt werden können, und welche Stellen diese Nachweise ausstellen. Für einige Länder gibt es Musterbescheinigungen oder es werden zusätzliche Informationen bereitgestellt.

Des Weiteren gibt es seit Mitte Oktober 2010 die Datenbank Zum Info-Korb hinzufügen e-Certis, die einen Katalog über die in den 27 Mitgliedstaate am häufigsten verlangten Bescheinigungen wie z. B. Belege für die Erfüllung von Steuer und Sozialversicherungspflichten, Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Diese Datenbank hilft Unternehmen, die sich auf Aufträge in anderen Mitgliedstaaten bewerben wollen, bei der Identifikation der vom Auftraggeber verlangten Unterlagen.

 
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Zuletzt bearbeitet am 21.05.2012
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