Marktchancen im Europäischen Binnenmarkt
Der Warenverkehr ist der wichtigste Bereich des EU-Binnenmarktes und beruht auf dem Prinzip, dass nationale Beschränkungen beim Im- und Export von Produkten zwischen den EU-Ländern aufgehoben sind. Die Aufhebung der Handelshemmnisse vereinfacht und erleichtert den Austausch von Produkten zwischen den Mitgliedstaaten und bietet daher auch den Unternehmen in der Hauptstadtregion Chancen zur Vermarktung Ihrer Produkte in anderen EU-Ländern.
Sofern Produkte nicht durch gemeinschaftliche Bestimmungen harmonisiert sind, beruht der Warenverkehr auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. Produkte, die in einem Land der EU rechtmäßig vertrieben werden dürfen, haben damit automatisch auch Zugang zu allen anderen EU-Märkten. Nationale Behörden können den Marktzugang nur aus Gründen des Umweltschutzes, der öffentlichen Sicherheit bzw. der Gesundheit verwehren.
Das Enterprise Europe Network Berlin Brandenburg verfügt europaweit über Kontakte, organisiert länderspezifische Veranstaltungen und bereitet nützliche Informationen in Ländermerkblättern und Factsheets zum Warenverkehr in der EU auf.
Die aktuellen Veranstaltungsangebote mit Seminaren und workshops finden Sie
hier
Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
Der Warenverkehr ist der wichtigste Bereich des EU-Binnenmarktes und beruht auf dem Prinzip, dass nationale Beschränkungen beim Im- und Export von Produkten zwischen den EU-Ländern aufgehoben sind. Die Aufhebung der Handelshemmnisse vereinfacht und erleichtert den Austausch von Produkten zwischen den Mitgliedstaaten und bietet daher auch den Unternehmen in der Hauptstadtregion Chancen zur Vermarktung Ihrer Produkte in anderen EU-Ländern.
Sofern Produkte nicht durch gemeinschaftliche Bestimmungen harmonisiert sind, beruht der Warenverkehr auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. Produkte, die in einem Land der EU rechtmäßig vertrieben werden dürfen, haben damit automatisch auch Zugang zu allen anderen EU-Märkten. Nationale Behörden können den Marktzugang nur aus Gründen des Umweltschutzes, der öffentlichen Sicherheit bzw. der Gesundheit verwehren.
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